
Naturheilpraxis
Heilpraktikerin
Beatrix Graf
Honorar
Ein paar Worte zu den Kosten.......
Grundsätzlich ist der Heilpraktiker als Angehöriger der freien Berufe in der Wahl seiner Honorarstellung frei. Dennoch orientiere ich mich überwiegend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985! Sie hat aber keinen verbindlichen Charakter, da die dort aufgelisteten Gebührensätze in keinster Weise den heutigen Preissteigerungen angepasst wurden.
Das Honorar hängt in erster Linie von dem Zeitaufwand und der angewendeten Therapieform ab. Eine Injektion wird anders abgerechnet als eine manuelle Therapie. Deshalb ist eine pauschale Honorarangabe an dieser Stelle kaum möglich.
Über die anfallenden Honorargebühren werde ich Sie vor der Behandlung informieren. Gerne können Sie mein Honorar auch telefonisch oder per Mail erfragen.
Gesetzlich Krankenversicherte
Heilpraktikerleistungen und verordnete Präparate werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet.
Privatversicherte
Privatkrankenkassen haben unterschiedliche Tarife. Je nachdem, was in Ihren Vertragsbedingungen vereinbart ist, werden Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstattet. Sie erhalten im Anschluss an die Therapie eine bezifferte Rechnung nach der GebüH.
Beihilfe- und Zusatzversicherte
Auch hier kann die Erstattung ganz oder teilweise erfolgen. Beihilfeleistungen liegen aber meist unter den Mindestsätzen der GebüH!
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn, ob, und in welcher Höhe Sie Erstattungen erhalten. Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber bleibt hiervon unberührt.
Übrigens!
Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt
( § 13 Abs. 3 SGB V).

"Krankheit läßt den Wert der Gesundheit erkennen."
( Heraklit)