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Honorar

 

Ein paar Worte zu den Kosten.......

 

Grundsätzlich ist der Heilpraktiker als Angehöriger der freien Berufe in der Wahl seiner Honorarstellung frei. Dennoch orientiere ich mich überwiegend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985! Sie hat aber keinen verbindlichen Charakter, da die dort aufgelisteten Gebührensätze in keinster Weise den heutigen Preissteigerungen angepasst wurden.

Sie haben sich für einen Ersttermin in meiner Praxis entschieden?          Für dieses sehr ausführliche Erstgespräch fällt ein Honorar in Höhe von 90 Euro für die 1. Stunde an. Jede weitere angefangene 15 Minuten werden mit 20 Euro berechnet. Sie bekommen im Anschluss unseres Gespräches einen ersten Therapieplan und wichtige - auch schriftliche - Informationen, über den weiteren gemeinsamen Weg.

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Gesetzlich Krankenversicherte

Heilpraktikerleistungen und verordnete Präparate werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet.

 

Privatversicherte

Privatkrankenkassen haben unterschiedliche Tarife. Je nachdem, was in Ihren Vertragsbedingungen vereinbart ist, werden Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstattet. Sie erhalten im Anschluss an die Therapie eine bezifferte Rechnung nach der GebüH.

 

Beihilfe- und Zusatzversicherte

Auch hier kann die Erstattung ganz oder teilweise erfolgen. Beihilfeleistungen liegen aber meist unter den Mindestsätzen der GebüH!

 

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn, ob, und in welcher Höhe Sie Erstattungen erhalten. Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber bleibt hiervon unberührt.

Übrigens!

 

Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt

( § 13 Abs. 3 SGB V).

"Krankheit läßt den Wert der Gesundheit erkennen."
( Heraklit)

 

 

 

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